Campus Fachschule | Ausbildungsbereiche | HeilerziehungspflegerIn Kosten und Finanzierung der Ausbildung
Finanzierungsmöglichkeiten
Die praxisintegrierte Ausbildung (A) ist über die gesamte Dauer in die praktische Tätigkeit einer Einrichtung der Behindertenhilfe integriert. Aus diesem Grund zahlen die meisten Praxiseinrichtungen ein Praktikantengehalt. Die Ausbildung ist alternativ grundsätzlich förderfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Menschen, die durch Alter, bzw. familiäre Lebenssituation nicht förderfähig im Sinn des BAföG sind, steht auch das so genannte "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) offen.
Weitere Hinweise finden Sie direkt unter:
http://www.bafoeg.bmbf.de/ oder http://www.meister-bafoeg.info/
Für die berufsbegleitende Fachkraftqualifikation (B) gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Diese unterscheiden sich nach Mitteln der Bundesagentur für Arbeit (Bildungsgutscheine) und Förderungen der Länder (z.B. Qualifizierungscheck) und Regionen.
Hier stehen Ihnen Links mit detaillierten Informationen zur Verfügung:
Auf vielen Seiten im Web finden Sie weitere Informationen und Tipps. Oder Sie wenden sich gleich an entsprechend zuständige Berater der verschiedenen Stellen.
Campus am Park ist als Partner für Fort- und Weiterbildung zertifiziert (AZWV) und offiziell anerkannt. Als Berechtigte können Sie alle Maßnahmen die unser Institut anbietet bei uns abrechnen.
Kosten der Ausbildung
Die staatlich anerkannte Siegfried-Pickert-Fachschule für Sozialwirtschaft in privater Trägerschaft erhebt einen monatlichen Ausbildungsstättenzuschuss.für die praxisintegrierte Ausbildung (A) monatlich 140,- € (5.040,- € für die gesamte dreijährige Ausbildung)
In den Kosten ist die Unterbringung in unserem Gästehaus zu Zeiten der fachtheoretischen Ausbildung enthalten!
für die berufsbegleitende Fachkraftqualifikation (B) monatlich 140,-€ (5.040,- € für die gesamte dreijährige Ausbildung)
In den Kosten ist das Mittagessen und die Pausenversorgung zu Zeiten der fachtheoretischen Ausbildung enthalten!
Nach unserer Erfahrung übernehmen in den allermeisten Fällen die Praxisstellen den Ausbildungsstättenzuschuss. Sollte eine Einrichtung diesen nicht übernehmen, so geht die Pflicht auf die/den Seminaristin/en über.
MitarbeiterInnen, die eine Fort- und Weiterbildung, oder eine Nachqualifikation belegen müssen eine evtl. Übernahme der Ausbildungskosten durch ihren Arbeitgeber im Voraus vereinbaren und uns schriftlich bescheinigen.

