Campus Fachschule | Ausbildungsbereiche | HeilerziehungspflegerIn Zugangsvoraussetzungen
Die vom Land Hessen beschriebenen Voraussetzungen zur Aufnahme der Ausbildung an einer Fachschule für Sozialwirtschaft
§ 3 der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialwirtschaft vom 23. Juni 2003 Voraussetzungen für die Aufnahme
- das Zeugnis des Mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Über die Gleichwertigkeit entscheidet das Staatliche Schulamt.
- den Nachweis beruflicher Erfahrung durch:
- einen Berufsabschluss als Staatlich anerkannte Sozialassistentin oder als Staatlich anerkannter Sozialassistent
oder - den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer, wobei als einschlägige Ausbildungsberufe hauswirtschaftliche, pflegerische, sozialpädagogische und pädagogische sowie rehabilitative Berufe gelten
oder - eine berufliche Tätigkeit von mindestens drei Jahren Dauer, die durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung als fachlich gleichwertig anerkannt wurde.
Hierauf sind bis zu jeweils zwei Jahre anzurechnen:- eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen,
- die Ableistung eines sozialen Jahres im Sinne des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres,
- der Grundwehrdienst oder der Zivildienst,
- ein Auslandsaufenthalt als Au-Pair,
- eine einschlägige, abgeschlossene Helferausbildung,
- ein studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe II (Abitur)
- die Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen oder behinderten Person kann bis zu 24 Monaten angerechnet werden. Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über die zuvor genannten Erfahrungsbereiche. Das Verfahren dazu regelt die Fachschule in eigener Verantwortung.
- einen Berufsabschluss als Staatlich anerkannte Sozialassistentin oder als Staatlich anerkannter Sozialassistent
- den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf als Staatlich anerkannte Fachwirtin für Sozialdienste oder als Staatlich anerkannter Fachwirt für Sozialdienste oder als Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin oder als Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger.
Das Ausbildungsverhältnis mit der Fachschule (Ausbildungsvertrag) wird geschlossen, wenn die notwendigen Unterlagen vorgelegt wurden (Schulzeugnisse, Nachweise über Praktikazeiten und / oder abgeschlossene Berufsausbildungen, Gesundheitsattest, schriftliche Bescheinigung über einen Praxisplatz).

