Fördermöglichkeiten für Ihre Ausbildung bei Campus am Park
Unterstützung gesucht?
1. Ausbildung für Berufseinsteigerinnen
Die Heilerziehungspflege-Ausbildung für BerufsanfängerInnen ist über die gesamte Dauer in die praktische Tätigkeit an einer Einrichtung der Behindertenhilfe integriert. Aus diesem Grund zahlen die Praxiseinrichtungen eine Ausbildungsvergütung. Die Ausbildung ist außerdem grundsätzlich förderfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Menschen, die aufgrund ihres Alters bzw. ihrer familiären Lebenssituation nicht förderfähig im Sinn des BAföG sind, steht auch das sogenannte „Meister-BAföG“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) offen.
Weitere Hinweise finden Sie direkt unter:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/ oder http://www.bafoeg.bmbf.de/ oder http://www.meister-bafoeg.info/
2. Nachqualifizierende Ausbildung
Für die berufsbegleitende Fachkraftqualifikation zur Heilerziehungspflegerin gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Diese unterscheiden sich nach Mitteln der Bundesagentur für Arbeit (Bildungsgutscheine) und Förderungen der Länder (z.B. Qualifizierungsscheck) und Regionen. Unter diesen Links finden Sie detaillierte Informationen zu verschiedenen Förderprogrammen:
- Allgemeine Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Thema Weiterbildung
- Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
- Programm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit
- Qualifizierungscheck Hessen
Campus am Park ist ein nach AZAV zertifizierter Partner für Aus-, Fort- und Weiterbildung. Wenn Sie förderberechtigt sind, können Sie anerkannte Maßnahmen (z.B. Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit) über uns abrechnen.